Steueroasen und Offshore-Strukturen
1. Aufl. 2013
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S. 27613 Erbschafts- und Schenkungssteuern
13.1 Internationale Erbschaftsteuerplanung
Im Bereich des Erbrechtes wird innerhalb der EU durch eine am in Kraft getretene Erbrechtsverordnung ab 2015 bei Erbschaften mit Auslandsbezug eine Vereinfachung eintreten.Bei grenzüberschreitenden Erbfällen soll nur noch das Erbrecht eines einzigen Staates für die Abhandlung des Nachlasses zuständig sein und damit eine Nachlassspaltung und die Anwendung mehrerer Erbrechte vermieden werden. Entscheidend dafür soll einzig und allein der Mittelpunkt des Lebensinteresses des Erblassers bzw dessen gewöhnlicher Aufenthalt sein. Die Regelung soll für das ganze bewegliche und unbewegliche Vermögen gelten. Die nationalen Erbrechtsregelungen selbst werden nicht verändert. Diese Regelung hat jedoch keinen Einfluss auf die Erbschaftsteuern. So fällt auf eine französische Immobilie zB auch dann französische Erbschaftsteuer an, wenn sie nicht nach französischem, sondern nach österreichischem Erbrecht vererbt wird.
Bei grenzüberschreitenden Erbfällen kann es daher nach wie vor zu kollidierenden Besteuerungsansprüchen mehrerer Staaten kommen. Während sich im Unternehmen selbst die Steuerplanung in der Regel auf...