Steueroasen und Offshore-Strukturen
1. Aufl. 2013
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S. 26511 Maßnahmen der Europäischen Union gegen unfairen Steuerwettbewerb
11.1 Der EU-Verhaltenskodex
Auch im europäischen, steuerlich nur teilweise harmonisierten Binnenmarkt nutzen die Mitgliedstaaten ihre Souveränität, um durch steuerliche Anreize Investitionen ins Land zu holen. Um in diesem Spannungsfeld gegenläufiger Interessen einen Ausgleich zu finden, wird in der politischen Diskussion und von der Verwaltungspraxis zwischen „fairem“ und „unfairen“ bzw „schädlichem“ und „unschädlichem“ Steuerwettbewerb unterschieden. Nur der „unfaire“ Steuerwettbewerb wird von der EU ins Fadenkreuz genommen.
Bereits im Jahre 1997 hat der Rat der Wirtschafts- und Sozialminister der EU (ECOFIN) einen „Code of Conduct“ verabschiedet, der als politisches, rechtlich aber nicht verbindliches Instrument besonders unfaire Formen des Steuerwettbewerbs bekämpfen soll und die Mitgliedstaaten dazu aufruft, wettbewerbsschädliche Besteuerungspraktiken abzuschaffen. Darin werden steuerliche Maßnahmen als potenziell schädlich eingestuft, die – gemessen am üblichen Besteuerungsniveau – zu einer deutlich niedrigeren Effektivbesteuerung eines Mitgliedstaates einschließlich Nullbesteuerung führen. Indizien für „unfaire...