Steueroasen und Offshore-Strukturen
1. Aufl. 2013
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
S. 805 Steueroptimierung mit Betriebsstätten und Personengesellschaften
5.1 Steueroptimierung mit ausländischen Betriebsstätten
5.1.1 Niedrig besteuerte Betriebsstätten in DBA-Staaten
Werden Betriebsstätten in Staaten unterhalten, mit denen Österreich zwecks Vermeidung doppelter Besteuerung die Befreiungsmethode vereinbart hat, kann unter gewissen Voraussetzungen das internationale Steuergefälle optimal genutzt werden. Österreich hat mit nur wenigen Niedrigsteuerländern Abkommen auf Basis der Befreiungsmethode iSd Art 23A OECD-MA abgeschlossen. Zu nennen sind in diesem Zusammenhang aber die Vereinigten Arabischen Emirate, Singapur, die Schweiz sowie Liechtenstein (für Einkünfte aus selbständiger Arbeit). Ist zudem die niedrig besteuerte Auslandsbetriebsstätte aus steuerlicher Sicht der natürlichen Person zuzurechnen, kann deren Gesamtsteuerbelastung deutlich reduziert werden.
Der in Österreich ansässige Architekt Herr AT-Arch ist für einen in Abu Dhabi ansässigen Bauunternehmer in Zusammenhang mit der Errichtung eines Hotelkomplexes in Abu Dhabi tätig. Er mietet in Abu Dhabi ein Büro, ernennt eine in Abu Dhabi ansässige Person zum „Service Agent“ holt alle nötigen behördlichen Geneh...