Steuerliche Liebhaberei in Rechtsprechung und Verwaltungspraxis
1. Aufl. 2007
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S. 403 16 Finanzstrafrecht und Liebhaberei
Rechtsprechung
Nach den Feststellungen des Erstgerichtes hat der als Wirtschaftstreuhänder sachkundige Angeklagte in seinen Einkommensteuererklärungen (…) negative Einkünfte verzeichnet, die aus angeblichen Beteiligungen an verschiedenen Gesellschaften stammten. Die von ihm steuerlich geltend gemachten – also gerade nicht als Ausflüsse einer Liebhaberei dargestellten – Verluste wurden in den Abgabenbescheiden für die genannten Jahre auch berücksichtigt. Damit haben die unrichtigen Steuererklärungen des Angeklagten plangemäß tatsächlich zur Minderung der Abgabenbemessung geführt, sodass das Erstgericht keinen Grund zur Prüfung hatte, ob die angegebenen Beteiligungen als einkommensteuerneutrale Liebhaberei anzusehen und aus der Abgabenberechnung auszuscheiden gewesen wären (…) (…) dass die dem Finanzamt übermittelten berichtigten Steuererklärungen mit der Erläuterung, er wolle die seinerzeit eingegangenen Verlustbeteiligungen aus seinem steuerlichen Einkommen „eliminieren“, keine präzise Darlegung seiner Verfehlung, wie dies zur Erlangung der Straffreiheit nach § 29 FinStrG erforderlich wäre, wäre.