Steuerliche Liebhaberei in Rechtsprechung und Verwaltungspraxis
1. Aufl. 2007
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
S. 363 14 Zwischenstaatliches Steuerrecht und Liebhaberei
S. 363 14.1 Liebhaberei bei ausländischen Einkünften bei unbeschränkter Steuerpflicht
Rz 17
Weichen die Einkommensermittlungsvorschriften des ausländischen Steuerrechts von jenen des österreichischen Rechts ab, müssen Einkünfte, die im Ausland erzielt bzw dort einem ausländischen Besteuerungsverfahren unterzogen werden, bei Ermittlung der österreichischen Besteuerungsgrundlage an die österreichischen Vorschriften angepasst werden. Anpassungserfordernisse dieser Art ergeben sich beispielsweise (…) bei Anwendungsfällen der Liebhabereiverordnung und (…).
Rz 192
Die Berücksichtigung ausländischer Einkünfte gilt sowohl für betriebliche als auch für außerbetriebliche Einkünfte. Es sind daher auch zB ausländische Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung in Österreich zu berücksichtigen; daher hat auch die Überschussermittlung nach österreichischem Steuerrecht zu erfolgen (zB Zehntelabsetzung bei Instandsetzungsaufwendungen). Ebenso richtet sich eine allfällige Liebhabereibeurteilung nach österreichischem Steuerrecht.
Rz 199
Ausgangspunkt für die Verlustberücksichtigung waren die ausländischen Betriebsstättenverluste (VwGH-Rechtsprechung, siehe Rz 190), die...