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Steuerliche Liebhaberei in Rechtsprechung und Verwaltungspraxis

1. Aufl. 2007

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Dokumentvorschau
Steuerliche Liebhaberei in Rechtsprechung und Verwaltungspraxis (1. Auflage)

S. 27 3 Liebhabereiprüfung

LRL 1997

4.1 Die Anwendung der Verordnung wird durch das Anfallen eines Jahresverlustes ausgelöst. Maßgebend ist der nach steuerlichen Vorschriften – einschließlich aller Sondervorschriften für die Einkunftsermittlung – ermittelte Verlust. Ist ein solcher nicht gegeben, so ist die Verordnung auch bei Betätigungen mit Annahme von Liebhaberei (§ 1 Abs 2) grundsätzlich nicht anzuwenden. Wenn die Beurteilung nach dem Gesamtbild der Betätigung ergibt, daß Liebhaberei vorliegt, dann ist die Verordnung auch in Gewinn(Überschuß)jahren anzuwenden.

Beispiel:

Eine im Jahr 1993 begonnene Betätigung wirft im Jahr 1993 und 1994 Verluste, im Jahr 1995 einen Gewinn und im Jahr 1996 wiederum einen Verlust ab. Die Verordnung ist durchgehend für die Jahre 1993 bis 1996 (also auch für das Jahr 1995) anzuwenden. Es ist daher für alle diese Jahre zu prüfen, ob Liebhaberei vorliegt.

Rechtsprechung

(Errichtung und Vermietung von Ferienbungalows durch GmbH & Co KG)*

Die mit Verlusten aus einer Betätigung konfrontierte Abgabenbehörde ist verpflichtet, die Verluste zum Anlass dafür zu nehmen, an Hand der Ertragsfähigkeit der Betätigung zu prüfen, ob Lieb...

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