Spendenratgeber
1. Aufl. 2017
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S. 704. Innovationsstiftung für Bildung (§ 4c)
4.1. Allgemeines
Gem § 4c Abs 1 EStG sind freigebige Zuwendungen aus dem Betriebsvermögen an die Innovationsstiftung für Bildung gem § 1 Innovationsstiftung-Bildung-Gesetz zur Förderung ihrer Tätigkeiten oder zum Zweck der ertragsbringenden Vermögensausstattung als Betriebsausgaben abzugsfähig.
Zur Förderung von Innovation im Bildungsbereich wurde gem § 1 Abs 1 ISBG eine Stiftung mit dem Namen „Innovationsstiftung für Bildung“ mit Sitz in Wien und einem Vermögen von 50 Millionen Euro am errichtet.
Die Innovationsstiftung ist gem § 2 ISBG von Gesetzes wegen gemeinnützig iSd §§ 34 ff BAO. Die Stiftung soll einen Beitrag zur Anhebung des Bildungsniveaus und der Innovationskompetenz aller Altersgruppen in Österreich durch kompetitive Förderung von innovativen Projekten im Bildungs- und Forschungsbereich leisten.
Zur Erreichung des Stiftungszweckes hat die Stiftung gem § 3 Abs 1 ISBG Förderungen zu vergeben (Z 1), jährlich eine Landkarte der Bildungsinnovationen zu erstellen (Z 2), Gütesiegel für Bildungsinnovationen zu vergeben (Z 3) sowie strategische Studien zur Verbesserung der Effektivität, Effizienz und Wirkungsorientierung durchzuführen (Z 4).
Das Bildungsniveau...