Spendenratgeber
1. Aufl. 2017
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S. 643. Zuwendungen zur Vermögensausstattung (§ 4b)
Zuwendungen zur Vermögensausstattung einer gemeinnützigen privatrechtlichen Stiftung oder einer damit vergleichbaren Vermögensmasse fallen mangels Unmittelbarkeit nicht unter die Spendenbegriffe des §§ 4a und 18 Abs 1 Z 7 EStG. Dies ist darauf zurückzuführen, dass die Stiftungen den spendenbegünstigten Zweck lediglich durch die Erträge aus der Vermögensausstattung verwirklichen.
Mit dem Gemeinnützigkeitsgesetz 2015 wurde der § 4b EStG für Zuwendungen im betrieblichen Bereich zur Vermögensausstattung neu eingeführt. Es soll nun die Abzugsfähigkeit von Zuwendungen zum Zweck der ertragsbringenden Vermögensausstattung an privatrechtliche Stiftungen oder damit vergleichbare Vermögensmassen ermöglicht werden. Es wird damit das Ziel verfolgt, Stiftungen vermehrt für die Unterstützung gemeinnütziger Ziele zu gewinnen.
Für den außerbetrieblichen Bereich wurde die Bestimmung in § 18 Abs 1 Z 8 EStG übernommen. Die folgenden Erläuterungen gelten somit sinngemäß auch für Zuwendungen zur ertragsbringenden Vermögensausstattung an privatrechtliche Stiftungen oder ähnliche Vermögensmassen aus dem Privatvermögen.
3.1. Allgemeines
Nur Zuwendungen zur ertragsbringenden Vermögensausstattung f...