Schadenersatz im Kartellrecht
1. Aufl. 2017
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S. 43313. Steuerliche und bilanzielle Fragen
13.1. Grundsätzliches
Private Enforcement hat auch steuerliche und bilanzielle Folgen, die sowohl den Schädiger als auch den Geschädigten treffen können.
Für einen Kartellverletzer macht es einen wesentlichen Unterschied, ob die kartellbedingten Aufwendungen und Leistungen steuerlich geltend gemacht werden können oder nicht. Umgekehrt macht es für einen Geschädigten einen wesentlichen Unterschied, ob erhaltene Schadenersatzzahlungen zu versteuern sind.
13.2. Konsequenzen aus Sicht des Kartellschädigers
13.2.1. Schadenersatzverbindlichkeiten
13.2.1.1. Rückstellung in der Bilanz für Schadenersatzverpflichtungen
Die Bildung von Rückstellungen in der Bilanz für Schadenersatzverpflichtungen dient dazu, den Erfolg des betreffenden Wirtschaftsjahres richtig auszuweisen und den Grundsatz der Bilanzwahrheit umzusetzen. Es handelt sich dabei um die bücherliche Berücksichtigung ungewisser Schulden, die aber ihrem Grunde nach am Bilanzstichtag bereits bestanden haben müssen.
Die Rückstellung ist zu bilden, sobald die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen durch Geschädigte ernstlich bzw mit hoher Wahrscheinlichkeit für einen sorgfältigen Unternehmer zu erwart...