Schadenersatz im Kartellrecht
1. Aufl. 2017
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S. 35710. Einwendungen und Gegenstrategien der Beklagten
10.1. Vorkehrungen
Sobald ein Unternehmen mit einem drohenden Public-Enforcement-Verfahren konfrontiert wird, sollten mögliche Klagen Geschädigter und deren Folgen bei der Verteidigungsstrategie mitberücksichtigt werden. Bei einer Analyse der bisher veröffentlichten Settlement-Entscheidungen drängt sich oft der Eindruck auf, dass der jeweilige Antragsgegner nur das Public-Enforcement-Verfahren und deren Rechtsfolgen im Fokus hatten, ohne die schadenersatzrechtlichen Komponenten mitzuberücksichtigen. Das wird auch damit zusammenhängen, dass das Private Enforcement bis vor Kurzem in der Rechtspraxis kein Thema war.
Mit der Verfolgung von Schadenersatzansprüchen im Aufzugskartellfall ist ein positiver Kulturschock eingetreten, der deutlich macht, dass Kartellgeschädigte nicht mehr bereit sind, ihre Schäden hinzunehmen, sondern aktiv werden und Schadenersatzansprüche gezielt verfolgen. Es ist zu erwarten, dass auch bei anderen Kartellen Geschädigte ihre Ansprüche gegen Kartellrechtsverletzer durchsetzen.
Daher ist von Beginn an bei Entwicklung einer Verteidigungsstrategie mitzuberücksichtigen, dass derartige Verfahren nicht nur eine öffent...