Rechnungswesen, Steuern und Betriebswirtschaft in der Bauwirtschaft
2. Aufl. 2019
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S. 1527. Internes Kontrollsystem in der Bauwirtschaft
Unternehmerisches Handeln bedeutet Risiko, und Risiko erfordert eine entsprechende Kontrolle und Steuerung. Nicht nur die Grundsätze einer ordnungsgemäßen Unternehmensführung, sondern auch konkrete gesetzliche Vorgaben verpflichten die Unternehmensleitung zur Einrichtung eines sogenannten internen Kontrollsystems (IKS). Interne Kontroll- und Risikomanagementsysteme sind daher aus dem Geschäftsalltag von Unternehmen längst nicht mehr wegzudenken. Interne Kontrollsysteme bilden eine wichtige Grundlage für die Überwachung der Einhaltung (Compliance) von Richtlinien, Verordnungen und Gesetzen. Sie dienen damit der Sicherheit – insbesondere in Bezug auf die Prozesse.
Die Einrichtung eines IKS wird von verschiedenen Gesetzen gefordert. § 82 AktG und § 22 GmbHG verpflichten zur Führung eines IKS, § 243a Abs. 2 UGB erfordert bei börsennotierten Aktiengesellschaften Angaben zum IKS im Lagebericht, und § 273 Abs. 2 UGB schreibt eine unverzügliche Redepflicht des Abschlussprüfers bei wesentlichen Schwächen der internen Kontrolle vor.
Ein internes Kontrollsystem bildet die Summe aller organisatorischen Vorkehrungen, die dafür sorgen sollen, dass die unternehmerischen Ziele erreicht und Vermögensschäd...