Rechnungswesen, Steuern und Betriebswirtschaft in der Bauwirtschaft
2. Aufl. 2019
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S. 1476. Exkurs: Bauträger
Eine Sonderform in der Baubranche stellen die sogenannten Bauträger dar. Im Rahmen der Verträge verpflichtet sich der Bauträger, einem Erwerber das Eigentum, Wohnungseigentum, Baurecht, Bestandsrecht oder ein sonstiges Nutzungsrecht einschließlich Leasing an zu errichtenden oder durchgreifend zu erneuernden Gebäuden, Wohnungen oder Geschäftsräumen zu gewähren. Der wesentliche Unterschied zu den üblichen Bauunternehmern besteht darin, dass diese auf Grundstücken bauen, die dem Auftraggeber bereits gehören. Bauträger hingegen besitzen das zu bebauende Grundstück und veräußern schließlich auch das Eigentum an diesem an den jeweiligen Erwerber. Häufigstes Beispiel in diesem Zusammenhang ist die Errichtung von Eigentumswohnungen oder Bürogebäuden durch einen Bauträger samt anschließendem Weiterverkauf. Aufgrund dieses Unterschiedes ergeben sich für Bauträger verschiedene Besonderheiten, vor allem im Bereich der Umsatzsteuer.
So ist zu beachten, dass Bauträger in der Regel Umsätze im Zusammenhang mit Grundstücken (als Grundstücke im Sinne des Umsatzsteuergesetzes gelten: unbebaute Grundstücke, bebaute Grundtücke, Superädifikate [Gebäude auf fremdem Grund und Boden] und...