Rechnungswesen, Steuern und Betriebswirtschaft in der Bauwirtschaft
2. Aufl. 2019
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S. 1425. Arbeitsgemeinschaften in der Bauindustrie
In der Bauwirtschaft existieren häufig Kooperationen. Bei den horizontalen Kooperationen, zumeist in Form einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE), handelt es sich um eine unternehmensübergreifende Zusammenarbeit. Die Bau-Arbeitsgemeinschaft (Bau-ARGE) ist eine Kooperationsform, die sich in der Bauwirtschaft seit vielen Jahrzehnten bewährt hat. Nicht selten erbringen Bauunternehmen einen wesentlichen Anteil ihrer Bauleistung in Form einer Arbeitsgemeinschaft.
Eine Arbeitsgemeinschaft ist eine Sonderform der Gesellschaft nach bürgerlichem Recht ohne eigene Rechtspersönlichkeit (keine Eintragung im Firmenbuch).
Eine Arbeitsgemeinschaft bietet dem Bauherrn die Möglichkeit, mehrere Unternehmen bei der Auftragsvergabe zu berücksichtigen. Dies kann für ihn aus geschäftlichen oder politischen Gründen von Vorteil sein.
5.1. Begriffsdefinition – Arbeitsgemeinschaft (ARGE)
Eine ARGE in der Bauwirtschaft ist ein Zusammenschluss mehrerer Unternehmer in der Rechtsform einer GesbR, die sich unbeschadet der sonstigen Bestimmungen des zwischen ihnen bestehenden Innenverhältnisses dem Auftraggeber gegenüber solidarisch zur vertragsmäßigen Erbringung einer Leistung ve...