Rechtsformgestaltung für Klein- und Mittelbetriebe
2. Aufl. 2016
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S. 2465. Rechtsformwechsel
5.1. Gesellschaftsrechtliche Aspekte
5.1.1. Einteilung und begriffliche Abgrenzung
Ein Unternehmen muss während seines Bestehens oftmals die ursprünglich gewählte Rechtsform wechseln, um sich den geänderten Rahmenbedingungen besser anzupassen, und dabei den Wechsel von der Kapital- zur Personengesellschaft oder umgekehrt vollziehen. Der österreichische Gesetzgeber ermöglicht diesen Rechtsformwechsel und sieht dazu das unternehmens- und gesellschaftsrechtlich erforderliche Regelungsinstrumentarium und diese begleitende Abgabenvorschriften vor.
Der Rechtsformwechsel von einer Kapitalgesellschaft auf eine Personengesellschaft kann durch eine verschmelzende Umwandlung gem §§ 2 f UmwG, wenn der Hauptgesellschafter eine Personengesellschaft ist, oder durch die errichtende Umwandlung gem § 5 UmwG umgesetzt werden.
Die Einsatzmöglichkeiten der Umwandlung gehen über die Erfüllung des Wunsches nach einem bloßen Rechtsformwechsel hinaus. So war und ist sie – trotz der Einführung des GesAusG – willkommenes Instrument des Mehrheitsgesellschafters einer Kapitalgesellschaft, sich durch eine Umwandlung unliebsamer Minderheitsgesellschafter zu entledigen oder – insbesondere vor der Einführung des EU-V...