Österreichisches Baurecht, Band II
1. Aufl. 2021
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S. 201Das Steiermärkische Baugesetz
Georg Eisenberger
1. Historische Kurzbetrachtung
Am trat das vom Steiermärkischen Landtag beschlossene Steiermärkische Baugesetz (BauG) in Kraft. Das Gesetz hatte die Deregulierung, Liberalisierung und Harmonisierung der verfahrensrechtlichen und bautechnischen Vorschriften zum Ziel und sollte vor allem zu mehr Gestaltungsfreiheit, aber auch zu einer schnelleren und kostengünstigeren Abwicklung von Bauverfahren unter Betonung der Eigenverantwortlichkeit des Bauherrn führen. Zur Erleichterung des Rechtszugangs und der Lesbarkeit des Gesetzestextes wurde auf eine übersichtliche Gliederung der einzelnen Regelungsbereiche besonderer Wert gelegt.
Als besonders problematisch erwies sich in der vor 1995 geltenden Bauordnung des Landes Steiermark (Steiermärkische Bauordnung 1968) die Doppelgleisigkeit des Widmungs- und Baubewilligungsverfahrens, die zu Verfahrensverzögerungen und zu Mehrbelastungen auf der Kostenseite führte. Diese Doppelgleisigkeit wurde mit dem Steiermärkischen Baugesetz beseitigt. Im Interesse der Schaffung eines möglichst einheitlichen Gesetzeswerkes wurden unter Verzicht auf übermäßige Details die Regelungen der Steiermärkis...