Österreichisches Baurecht, Band II
1. Aufl. 2021
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S. 1Die Kärntner Bauordnung
Tatjana Katalan
1. Historische Kurzbetrachtung
Die urspüngliche Bauordnung geht auf das Jahr 1866 zurück. Sie wurde durch die Bauordnung 1969 abgelöst. Es folgten bis zur Wiederverlautbarung 1996 mehrere Novellierungen. Die K-BO 1996 wurde ebenfalls bereits mehrfach geändert; eine größere Novelle erfolgte 2012, mit der ua der Katalog der bewilligungsfreien, mitteilungspflichtigen Bauvorhaben umfassend erweitert und die heranrückende Wohnbebauung neu geregelt wurde. Zuletzt wurde die K-BO durch das LGBl 2020/29 geändert.
2. Anwendungsbereich
Das Baurecht ist gem Art 15 B-VG in Gesetzgebung und Vollziehung Landessache. Es kann jedoch vorkommen, dass Vorhaben in einem untrennbaren Zusammenhang mit einer Materie stehen, die in Gesetzgebung und Vollziehung Bundessache ist. Daher bestimmt § 2 Abs 1 K-BO, dass die K-BO, soweit sie den Zuständigkeitsbereich des Bundes berührt, so auszulegen ist, dass sich keine über die Zuständigkeit des Landes hinausgehende Wirkung ergibt. Zusätzlich enthält § 2 Abs 1 K-BO eine demonstrative Aufzählung (arg: „insbesondere“) der kompetenzrechtlichen Ausnahmen vom Anwendungsbereich der K-BO. Tatsächlich handelt es sich hierbei freilich nur um Klarstellungen; dass das landesges...