Kryptosteuerguide 2021
1. Aufl. 2021
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S. 61Kapitel 6: Besteuerung bei Kapitalgesellschaften
6.1. Gewerbefiktion des § 7 Abs 3 KStG iZm Kryptowährungen
Nach Maßgabe des § 7 Abs 3 KStG sind bei Körperschaften, die auf Grund der Rechtsform nach unternehmensrechtlichen Vorschriften zur Rechnungslegung verpflichtet sind sowie bei rechnungslegungspflichtigen Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften und vergleichbaren unbeschränkt steuerpflichtigen ausländischen Körperschaften sämtliche Einkünfte aus den für Körperschaften in Frage kommenden Einkunftsarten des § 2 Abs 3 EStG den Einkünften aus Gewerbebetrieb iSd § 23 Z 1 EStG zuzurechnen. Die Gewinnermittlung erfolgt grundsätzlich anhand des Betriebsvermögensvergleiches gem § 5 Abs 1 EStG.
S. 62§ 7 Abs 3 stellt zunächst auf jene Steuerpflichtige ab, welche aufgrund der Rechtsform nach unternehmensrechtlichen Vorschriften zur Rechnungslegung verpflichtet sind. Die Bezugnahme auf die Verpflichtung zur Rechnungslegung nach unternehmensrechtlichen Vorschriften ist insofern eher weit gefasst zu verstehen, als nicht nur Vorschriften des UGB, sondern darüber hinaus auch sondergesetzliche Rechnungslegungsvorschriften gemeint sind.
Die Rechnungslegungspflicht hat jedenfalls kraft Rechtsform zu bestehen; nicht ausreichend hingegen ist eine Unternehmereigenschaft kraft ...