Kryptosteuerguide 2021
1. Aufl. 2021
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S. 43Kapitel 4: Besteuerung des gewerblichen Handelns mit Kryptowährungen
4.1. Vorliegen eines Gewerbebetriebs
4.1.1. Vorliegen der Anwendungsvoraussetzungen gem § 28 BAO
§ 28 BAO normiert das Vorliegen eines Gewerbebetriebs, wofür grundsätzlich vier Voraussetzungen kumulativ zu erfüllen sind: Demnach liegt ein Gewerbebetrieb vor, wenn Selbständigkeit, Nachhaltigkeit, Gewinnabsicht sowie die Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr gegeben sind, und zwar auch dann, wenn das Streben nach Gewinn (die Gewinnabsicht) nur ein Nebenzweck ist. Eine selbständige, nachhaltige Betätigung, die mit Gewinnabsicht unternommen S. 44wird und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt, ist Gewerbebetrieb im Sinn der Abgabenvorschriften, wenn die Betätigung weder als Ausübung der Land- und Forstwirtschaft noch als Ausübung eines freien Berufes noch als eine andere selbständige Arbeit im Sinn des Einkommensteuerrechtes anzusehen ist.
Selbständigkeit liegt dann vor, wenn der Betrieb auf eigene Rechnung und Gefahr und unter eigener Verantwortung betrieben wird und der Steuerpflichtige das Unternehmerwagnis trägt. Das Unternehmerwagnis besteht darin, dass die Höhe der Einkünfte eines Steuerpfl...