Investmentfonds – Aufsicht und Besteuerung
2. Aufl. 2019
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1. S. 208Analyse der Leistungsbeziehungen
Zur umsatzsteuerlichen Analyse von Leistungsströmen bedarf es vorab einer Untersuchung, der Unternehmereigenschaft der beteiligten Personen. Danach ist grundsätzlich jeder Unternehmer iSd § 2 UStG, der eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbstständig ausübt.
1.1. Unternehmenseinheit zwischen KAG und Sondervermögen
Die Fähigkeit, Unternehmer zu sein, ist weder von einem bestimmten zivilrechtlichen Status abhängig noch an eine bestimmte Rechtsform geknüpft. Zivilrechtliche Geschäftsfähigkeit oder Rechtsfähigkeit ist nicht erforderlich. Entscheidend für die Unternehmereigenschaft ist vielmehr, dass das betreffende Gebilde als solches nach außen hin auftritt und, dass es eine gewisse Organisationsstruktur aufweist, die es befähigt, selbst Leistungen iSd UStG zu erbringen. Fehlt dieses Mindestmaß an Organisation, weil zB das Gebilde aufgrund fehlender sachlicher und personeller Ausstattung selbst nicht in der Lage ist, die Leistungen zu erbringen, erscheint eine Zurechnung dieser Leistungen an die dahinter stehende Person oder Personengruppe möglich.
Nach den dargestellten Kriterien stellen Verwaltungsgesellschaften (idF KAG) und von diesen verwaltetes Sonder...