Investmentfonds – Aufsicht und Besteuerung
2. Aufl. 2019
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1. S. 184Einleitung
Die steuerlichen Bestimmungen für Immobilieninvestmentfonds sind im Immobilieninvestmentfondsgesetz 2003 (ImmoInvFG) geregelt. Als Umsetzung der RL 2011/61/EU über die Verwalter Alternativer Investmentfonds trat am das Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz (AIFMG) in Kraft. Aufgrund der weit gefassten Bestimmungen in diesem Gesetz wurde der Anwendungsbereich der Steuervorschriften im ImmoInvFG um einige Tatbestände erweitert.
Der steuerliche Immobilienbegriff ist seither durch die aufsichtsrechtlichen Definitionen des AIFMG geprägt. Das AIFMG selbst enthält keine steuerlichen Regelungen; vielmehr wurden sowohl das Investmentfondsgesetz 2011 (InvFG) als auch das ImmoInvFG im Zuge des Inkrafttretens adaptiert, erweitert und Anknüpfungspunkte für die Besteuerung von Alternativen Investmentfonds (AIF) geschaffen. Im ImmoInvFG wurde der Begriff „AIF in Immobilien“ eingeführt.,
Die Besteuerung auf Ebene der Anteilsinhaber wurde durch die Vermögenszuwachsbesteuerung erweitert. Die Änderungen durch das Jahressteuergesetz 2018, die ImmoInvFG Novelle 2018 und die Investmentfondsrichtlinien (InvFG) 2018 sind hier berücksichtigt.