Investmentfonds – Aufsicht und Besteuerung
2. Aufl. 2019
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1. S. 72Umsetzung der unionsrechtlichen Anforderungen an das Aufsichtsrecht als Ausgangspunkt
Die Richtlinie 2011/61/EU über die Verwalter alternativer Investmentfonds schafft einen harmonisierten Regulierungs- und Kontrollrahmen für die Tätigkeiten aller Verwalter alternativer Investmentfonds (sog AIF-Manager) innerhalb der Europäischen Union und im Europäischen Wirtschaftsraum. Mit BGBl I 2013/135 wurde die Richtlinie in Österreich umgesetzt. Dazu wurden in Österreich nicht nur ein eigenes AIFMG erlassen, sondern auch viele andere bestehende Gesetze AIFM-tauglich gemacht. Eine Harmonisierung der Besteuerung der aufsichtsrechtlich regulierten Veranlagungsvehikel ist in der Richtlinie jedoch nicht vorgesehen. Vielmehr bleibt es weiterhin jedem Mitgliedstaat überlassen, die Besteuerungsregelungen für die erfassten Investmentfonds festzulegen. Der österreichische Gesetzgeber hat die neuen aufsichtsrechtlichen Bestimmungen – im Gegensatz zu vielen anderen Staaten – aber als Grundlage für die Definition des persönlichen Anwendungsbereichs der Besteuerungsregeln für in- und ausländischer Investmentfonds herangezogen. Nach den Erläuterungen zur Änderung des InvFG wurde die Umsetzung der Richtl...