Importverschmelzungen
1. Aufl. 2018
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
S. 2756. Auswirkungen von Import- verschmelzungen auf Anteilsebene
Neben den bisher behandelten Auswirkungen von Importverschmelzungen auf die Vermögensebene der betroffenen Körperschaften soll in diesem Teil der Arbeit die Ebene der Anteilsinhaber einer näheren Betrachtung unterzogen werden. Im UmgrStG sind die Rechtsfolgen für die Anteilseigner der zu verschmelzenden Körperschaften in § 5 geregelt. Die wichtigste Rechtsfolge, die dabei vorgesehen ist, ist die Steuerneutralität des „Anteilstausches“. Die Besteuerung auf Anteilsinhaberebene, die nach allgemeinem Ertagsteuerrecht eintreten würde, wird durch das UmgrStG unterdrückt und die neu erhaltenen Anteile gelten als ident mit den durch die Verschmelzung untergegangenen Anteilen (§ 5 Abs 1 Z 1 UmgrStG). Dies alles erfolgt rückwirkend mit dem Verschmelzungsstichtag folgenden Tag (§ 5 Abs 1 Z 1 Satz 2 UmgrStG).
Da der Begriff der Importverschmelzung lediglich Aussagen über die „Nationalität“ der beteiligten Körperschaften enthält, können auf Anteilsinhaberebene sowohl Verschmelzungen mit ausschließlich inländischen Anteilsinhabern (dh unbeschränkt steuerpflichtig) als auch Verschmelzungen mit ausschließlich ausländischen Anteilsinhabern vorliegen. Ebenso möglich sind Verschmelzungen mit in- und ausl...