Übertragung und Vermietung von Immobilien
2. Aufl. 2017
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1. S. 124Einleitung - Hintergrund und Ziele der Neuregelung
Die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken ist gem § 6 Abs 1 Z 16 UStG unecht steuerfrei.
Von der Steuerbefreiung ausgenommen sind die Vermietung (Nutzungsüberlassung) von Grundstücken für Wohnzwecke, die Vermietung und Verpachtung von Maschinen und sonstigen Betriebsvorrichtungen, die Beherbergung in eingerichteten Wohn- und Schlafräumen, die Vermietung (Nutzungsüberlassung) von Räumlichkeiten oder Plätzen für das Abstellen von Fahrzeugen aller Art und die Vermietung (Nutzungsüberlassung) von Grundstücken für Campingzwecke.
Um in der Unternehmerkette eine Steuerkumulation zu vermeiden, kann für die Vermietung von Grundstücken gem § 6 Abs 2 UStG auf die Steuerfreiheit verzichtet und zur Steuerpflicht optiert werden.
Vor der Neuregelung durch das 1. StabG 2012 war die Option zur Steuerpflicht aus der Vermietung unabhängig von der Vorsteuerabzugsberechtigung des Mieters möglich, dh der Unternehmer konnte auch an unecht steuerbefreite Unternehmer (Ärzte, Banken, Versicherungen), an den Hoheitsbereich einer Körperschaft des öffentlichen Rechts sowie an Privatpersonen steuerpflichtig vermieten.
Folge dieser uneingeschränkten Optionsmöglichkeit in Verbindung mit dem ...