Übertragung und Vermietung von Immobilien
3. Aufl. 2019
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1. S. 151Einleitung
Seit Inkrafttreten des 1. Stabilitätsgesetzes 2012 mit besteht bei der Vermietung und Verpachtung von Grundstücken in einigen Fällen nicht mehr die Möglichkeit, die Vermietung und Verpachtung umsatzsteuerpflichtig zu behandeln. Dies hat weitreichende Konsequenzen im Hinblick auf die Möglichkeit des Vorsteuerabzuges für den Vermieter, sowohl was laufende Aufwendungen (zB Betriebskosten) als auch was Kosten für Großreparaturen und Herstellungen betrifft, da die damit zusammenhängenden Vorsteuerbeträge ganz oder teilweise nicht rückerstattet werden können bzw in Folgejahren ganz oder teilweise zurückzuzahlen sind. Daraus können sich nicht nur massive Auswirkungen auf neue, sondern auch auf bestehende Bestandverträge ergeben, weil die umsatzsteuerlichen Konsequenzen auch während des aufrechten Bestandverhältnisses eintreten können. Aus diesen Gründen ist zu untersuchen, wie der Bestandgeber die für ihn negativen Auswirkungen der genannten Neuregelung möglichst vermeiden oder gering halten kann. So stellen sich für die Praxis insbesondere die folgenden wesentlichen Fragen: Kann der Vermieter den Nachteil aus dem allfälligen Verlust des Vorsteuerabzuges ausgleichen,...