Übertragung und Vermietung von Immobilien
1. Aufl. 2016
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S. 217Dieser Beitrag soll einen praxisnahen und aktuellen Überblick über die Verkehrsteuern vermitteln, die im Rahmen von Immobiliengeschäften anfallen, die von Kommunen und von gemeinnützigen Körperschaften vorgenommen werden. Unter Immobilientransaktionen sind hier der Kauf und Verkauf von Immobilien gemeint sowie Ausgliederungen von Immobilien in andere Rechtsträger. Besonders im Fokus stehen umsatzsteuerliche Fragen und die Grunderwerbsteuerbelastung. Andere Verkehrsteuern, insbesondere die Gebühren, werden nur am Rande besprochen.
I. Immobilientransaktionen von Kommunen
A. Allgemeine Bestimmungen
Die nachfolgend beschriebene Rechtslage für Kommunen bezüglich deren Besteuerung bei Immobilientransaktionen ist für alle Körperschaften öffentlichen Rechts (KöR) anzuwenden. Davon umfasst sind beispielsweise:
Gebietskörperschaften (Bund, Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände)
gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgemeinschaften
gesetzliche Interessenvertretungen
Sozialversicherungsträger.
In der Folge werden vereinfachend die Begriffe „Gemeinden“ oder „Kommunen“ verwendet, wiewohl die Rechtsvorschriften für alle KöR anzuwenden sind.