IFRS 16 zur Leasingbilanzierung
1. Aufl. 2017
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S. 584. Bilanzierung beim Leasinggeber
4.1. Grundlagen
Leasinggeber sind Unternehmer, die ihren Kunden (Leasingnehmern) Vermögenswerte für einen gewissen Zeitraum zur Nutzung zur Verfügung stellen. In Abhängigkeit vom Umfang der Nutzungsüberlassung und der vom Leasingnehmer erhaltenen Gegenleistung erfolgt die Klassifizierung der Leasingverträge beim Leasinggeber. Im Gegensatz zur „bilanziellen Revolution“ beim Leasingnehmer beschränken sich beim Leasinggeber die bilanziellen Auswirkungen, die sich im Zuge der Ablöse des bisherigen Leasingstandards (IAS 17 unter Berücksichtigung der zugehörigen Interpretationen IFRIC 4, SIC 15 und SIC 27) durch den neuen IFRS 16 ergeben, auf wenige Ausnahmefälle, die im Kapitel 4.1.6. Änderungen im Überblick und Übergangsvorschriften zusammengefasst dargestellt werden. In den folgenden Kapiteln werden die Klassifizierungskriterien, die bilanziellen Auswirkungen der unterschiedlichen Vertragsarten und die Angabepflichten, die gemäß IFRS 16 vom Leasinggeber zu beachten sind, im Detail dargestellt.
4.1.1. Definitionen und Anwendungsbereich
Die Beurteilung, ob überhaupt ein Leasingverhältnis vorliegt, hat beim Leasinggeber nach den gleichen Kriterien wie beim L...