IFRS 16 zur Leasingbilanzierung
1. Aufl. 2017
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S. 202. Beginn und Laufzeit des Leasingverhältnisses
2.1. Grundlagen
2.1.1. Beginn des Leasingverhältnisses
Als Beginn des Leasingverhältnisses gilt der frühere der beiden folgenden Zeitpunkte: der Tag der Leasingvereinbarung oder der Tag, an dem sich die Vertragsparteien über die wesentlichen Bestimmungen der Leasingvereinbarung geeinigt haben. Zu diesem Zeitpunkt ist zu beurteilen, ob ein Vertrag ein Leasingverhältnis darstellt oder beinhaltet.
Als Vertragsbeginn gilt jenes Datum, an dem der Leasinggeber dem Leasingnehmer den dem Leasingvertrag zugrunde liegenden Vermögenswert zur Nutzung überlässt und ihm somit die Verfügungsmacht über den Vermögenswert verschafft. Bei Vertragsbeginn ist die Laufzeit des Leasingverhältnisses zu bestimmen.
2.1.2. Bestimmung der Laufzeit
Die Laufzeit des Leasingverhältnisses ist der unkündbare Zeitraum des Leasingverhältnisses und umfasst zusätzlich folgende Zeiträume:
Zeiträume, die von einer Option, den Leasingvertrag zu verlängern, umfasst werden, wenn der Leasingnehmer hinreichend sicher ist, diese Option auszuüben, und
Zeiträume, für welche der Leasingnehmer eine Option hat, den Leasingvertrag zu beenden, wenn der Leasingnehmer hinreichend sicher ist, die...