IFRS - eine Einführung
4. Aufl. 2014
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S. 185XI. Erstanwendung, Fehlerberichtigung
Die erstmalige Anwendung von IFRS regelt IFRS 1. Beispiel: Es sind drei Bilanzen zu erstellen, und zwar die Eröffnungsbilanz nach IFRS zum , dann eine Schlussbilanz zum und schließlich der erste IFRS-Abschluss zum – also drei Bilanzen (, und ) und zwei Gewinn-und-Verlust-Rechnungen. Die zwei Gewinn-und-Verlust-Rechnungen sind deswegen erforderlich, weil sonst keine Vergleichszahlen vorhanden sind. Die Vergleichszahl in der Bilanz zum ergibt sich aus der Eröffnungsbilanz zum , die Vergleichszahl in der Bilanz zum ist dann der Wert zum .
Wesentlich erscheint in diesem Zusammenhang die Eröffnungsbilanz zum (Übergangsstichtag, date of transition). Gemäß IFRS 1.6 müssen alle IFRS-ansatzfähigen Werte aktivseitig und passivseitig erfasst werden – so, als hätte es immer schon einen IFRS-Abschluss gegeben. Die Differenzen zum Abschluss nach dem Handelsgesetzbuch, von dem ja ausgegangen wird, sind erfolgsneutral in der Neubewertungsrücklage darzustellen. Mit anderen Worten: Ausgehend vom UGB-Abschluss wird die Eröffnungsbilanz nach IFRS zum