IFRS - eine Einführung
4. Aufl. 2014
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S. 151X. Bilanzanalyse
Zuerst geht es um die Form und nicht um den Inhalt. Der Jahresabschluss nach dem Unternehmensgesetzbuch besteht aus vier Teilen, nämlich:
Gewinn-und-Verlust-Rechnung
Bilanz
Anhang
Lagebericht (als ergänzendes Informationsinstrument).
Wir wissen, dass die Gewinn-und-Verlust-Rechnung zeitraumbezogen ist, die Bilanz eine Momentaufnahme darstellt, der Anhang der Rückblick ist und der Lagebericht die Zukunft des Unternehmens beschreibt.
Der Jahresabschluss nach IFRS hat andere Inhalte, nämlich:
Gewinn-und-Verlust-Rechnung
Bilanz
Anhang
Eigenkapitalveränderungsrechnung
Kapitalflussrechnung
Auf den ersten Blick ist erkennbar, dass der Lagebericht nach IFRS kein Pflichtbestandteil des Jahresabschlusses ist. Dafür gibt es zwei zusätzliche Inhalte, nämlich die Eigenkapitalveränderungsrechnung und die Kapitalflussrechnung.
Die Eigenkapitalveränderungsrechnung ist ein Produkt der IFRS. Nach IFRS gibt es viele Möglichkeiten, Bilanzpositionen aufzuwerten. Die Besonderheit bei der Aufwertung nach IFRS besteht darin, dass diese über die Anschaffungskosten hinausgeht. Das, was nach dem Unternehmensgesetzbuch in keinem Fall sein darf, wird bei IFRS die Regel. Die zweite Besonderheit besteht darin, dass eine Aufwertung nicht immer über die...