IFRS - eine Einführung
4. Aufl. 2014
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S. 94VII. Verbindlichkeiten, Rückstellungen
A. Verbindlichkeiten
Woher wir kommen
In der UGB-Bilanzierung werden folgende Einteilungen bei den Verbindlichkeiten vorgenommen. Vorerst wird unterschieden zwischen Verbindlichkeiten und Rückstellungen. Rückstellungen sind „defekte“ Verbindlichkeiten, weil entweder die Höhe des Betrages oder die Verpflichtung ungewiss ist.
Die Rückstellung ist demgemäß eine Unterform der Verbindlichkeit. Dann wird im UGB noch zwischen den sonstigen Verbindlichkeiten und der passiven Rechnungsabgrenzung unterschieden. Schließlich gibt es noch die Eventualverbindlichkeiten, die unter der Bilanz ausgewiesen werden.
Verbindlichkeiten aus Derivaten (negative Derivate) gibt es nicht, eventuell gibt es im UGB eine Rückstellung für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften.
Wohin wir gehen
Eine Unterscheidung von Rückstellungen und Verbindlichkeiten wird nicht gemacht, in der Bilanz wird unterschieden zwischen kurzfristigen und langfristigenVerbindlichkeiten, was im UGB nicht geschieht. Es gibt auch keine Bilanzposition„passive Rechnungsabgrenzung“, denn egal, ob antizipativ oder transitorisch, es handelt sich immer um eine sonstige Verbindlichkeit.
Bei der Darstellung der Verbind...