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Grünberger

IFRS - eine Einführung

4. Aufl. 2014

ISBN: 978-3-7073-2323-8

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IFRS - eine Einführung (4. Auflage)

S. 1I. Immaterielle Wirtschaftsgüter

Die Bilanzierung von immateriellen Vermögenswerten ist in IAS 38 geregelt. Immateriell bedeutet ohne physische Substanz. Vermögenswert setzt voraus, dass ein solcher genutzt werden kann bzw. dass ein solcher Vermögenswert auch einen Marktwert hat. Ein Marktwert ist dann gegeben, wenn ein künftiger wirtschaftlicher Nutzen damit verbunden ist, der Nutzenzufluss auch wahrscheinlich gegeben ist und schließlich zuverlässig bewertet werden kann. Auch die Nutzung im eigenen Unternehmen ist möglich, z.B. bei der Produktion, bei Erbringung einer Dienstleistung oder in der eigenen Verwaltung.

Selbst geschaffene Markennamen, Drucktitel, Verlagsrechte, Kundenlisten sowie ihrem Wesen nach ähnliche Sachverhalte dürfen nicht als immaterielle Vermögenswerte angesetzt werden (IAS 38.63). Der selbstgeschaffene Firmenwert, der Forschungsaufwand und bestimmte Ausgaben für Humankapital und Marktanteilsschaffung bzw. Gründungskosten von Unternehmen sind nicht aktivierungsfähig, genausowenig Humankapital in der Form von Aus- und Weiterbildung der Mitarbeiter, Marktanteilschaffung durch Kundenlisten, Werbeaufwand, Produkteinführung.

Beispiele für unkörperliche Vermögensgegen...

IFRS - eine Einführung

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