IFRS - eine Einführung
4. Aufl. 2014
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Von UGB zu IFRS
Im Unternehmensgesetzbuch wird ab § 189 mit der Überschrift „Rechnungslegung“ die Bilanzierungspflicht für alle Kapital- und Personengesellschaften und alle anderen Unternehmen ab einem Umsatz von 700.000 im Jahr festgelegt. Damit gibt es eine Bilanzierungsvorschrift im Gesetz.
In § 5 Einkommensteuergesetz (EStG) ist festgehalten, dass „für die Gewinnermittlung die unternehmensrechtlichen Grundsätze maßgebend sind, außer zwingende steuerrechtliche Vorschriften treffen eine abweichende Regelung“.
So sind für die steuerliche Gewinnermittlung die unternehmensrechtlichen Vorschriften maßgebend, außer zwingende steuerrechtliche Regelungen sehen eine andere Bilanzierung vor. In diesem Fall sprechen wir von der Maßgeblichkeit des Unternehmensrechtes für das Steuerrecht.
In Wirklichkeit bilanzieren die Unternehmen nach dem UGB, und was vom Steuerrecht nicht akzeptiert wird, wird im Rahmen der Körperschaftssteuererklärung dem UGB-Gewinn entweder hinzugerechnet oder abgerechnet.
Wir sprechen dann von der steuerlichen Mehr- oder Weniger-Rechnung im Rahmen einer Steuererklärung.
Die Bilanzierungsvorschriften des UGB sind vorderhand im Einzelabschluss anzuwenden und die Basis für eine Dividende. Die Bedeutung der steuerlichen Ansätze wir...