Handbuch Bilanzsteuerrecht
1. Aufl. 2005
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S. 475Die Zuschreibungsmaßgeblichkeit nach § 6 Z 13 EStG
Michael Lang
S. 477I. § 5 Abs 1 EStG, § 6 Z 13 EStG und § 208 HGB
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Handelsrechtliche und steuerrechtliche Gewinnermittlung sind vor allem durch § 5 EStG verknüpft. Für jene Steuerpflichtigen, deren Firma im Firmenbuch eingetragen ist und die Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 23 EStG) beziehen, ordnet diese Vorschrift an, dass „die handelsrechtlichen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung maßgebend sind, außer zwingende Vorschriften dieses Bundesgesetzes treffen abweichende Regelungen“. Der Inhalt dieses Verweises ist mehrfach umstritten: Zum einen wird diskutiert, ob § 5 EStG verlangt, dass im Sinne einer formellen Maßgeblichkeit der konkrete, den handelsrechtlichen Grundsätzen entsprechende Bilanzansatz steuerlich zu übernehmen ist, oder ob sich diese Vorschrift nur im Sinne einer materiellen Maßgeblichkeit darauf bezieht, dass neben den Regelungen des EStG auch die handelsrechtlichen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung im Steuerrecht anzuwenden sind. Zum anderen ist unklar, wie die handelsrechtlichen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung gegenüber den allgemeinen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung und gegenüber dem übrigen Handelsrecht abzugrenzen sind, ob branchenspezifische Grundsätze ordnungsmäßig...