Handbuch Bilanzsteuerrecht
1. Aufl. 2005
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S. 453Abschreibungen
Josef Schuch
S. 455I. Abschreibungen im Handels- und Steuerrecht
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Wolfgang Gassner hat in seiner intensiven praktischen Beratungsarbeit die betriebswirtschaftlichen Implikationen des Bilanzrechts immer vor Augen gehabt. Abschreibungen machen – als bedeutendes Innenfinanzierungsinstrument – die Verknüpfung zwischen handels- und steuerrechtlicher Rechnungslegung und betriebswirtschaftlichen Erfordernissen in besonderer Weise sichtbar.
Erworbene bilanzierungsfähige Vermögenswerte sind mit ihren Anschaffungskosten einzubuchen. Selbst erstellte Vermögenswerte sind – wenn für sie kein Bilanzierungsverbot greift – mit ihren Herstellungskosten anzusetzen. Dieser Vorgang wird bei Bilanzierern „Aktivieren“ genannt. Der Wert dieser Wirtschaftsgüter kann gegenüber diesen „Basiswerten“ bei Zugang ins Betriebsvermögen im Zeitablauf steigen oder fallen. Über die Anschaffungs- oder Herstellungskosten hinaussteigende Werte dürfen wegen des Vorsichtsgebots des § 201 Abs 2 Z 4 lit a HGB nicht dargestellt werden. Dies gilt auch für das Steuerrecht, obwohl es gerade für den Fiskus verlockend sein müsste, über kurz oder lang der zumindest für manche assets greifenden mark-to-market Bewertung der IAS...