Handbuch Bilanzsteuerrecht
1. Aufl. 2005
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S. 283Anlage- und Umlaufvermögen (Abgrenzung, Ansatz und Bewertung)
Michael Tumpel
S. 285I. Anlage- und Umlaufvermögen
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Der Steuergesetzgeber definiert Anlage- und Umlaufvermögen nicht, doch greifen Ansatz- und Bewertungsvorschriften auf diese Begriffe zurück. So darf gem § 4 Abs 1 EStG für unkörperliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens ein Aktivposten nur angesetzt werden, wenn sie entgeltlich erworben worden sind. Bezüglich der Bewertung unterscheidet § 6 EStG zwischen abnutzbaren Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens einerseits und des nicht abnutzbaren Anlagevermögens und Umlaufvermögens andererseits. Vor allem trennen aber die für die steuerliche Gewinnermittlung gem § 5 Abs 1 EStG maßgeblichen Bewertungsvorschriften der §§ 204 ff HGB zwischen Anlage- und Umlaufvermögen. Auch knüpfen steuerliche Investitionsbegünstigungen (§§ 12 und 13 EStG) daran, dass Anlagevermögen angeschafft wird.
Eine Definition der Begriffe des Anlage- und Umlaufvermögens enthält allerdings § 198 Abs 2 HGB bezüglich des Anlagevermögens. „Als Anlagevermögen sind die Gegenstände auszuweisen, die bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen“. Umlaufvermögen definiert § 198 Abs 4 HGB negativ: „Als Umlaufvermögen sind die Gegenstände auszuweisen, die ...