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Handbuch Bilanzsteuerrecht

1. Aufl. 2005

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Handbuch Bilanzsteuerrecht (1. Auflage)

S. 215Begriff und Umfang des Betriebsvermögens

Johannes Heinrich

S. 217I. Funktion und Begriffsinhalt

201

Der Begriff des Betriebsvermögens findet in mehreren Steuergesetzen Verwendung. Der Inhalt, der dem Begriff von den jeweiligen Gesetzen beigemessen wird, divergiert dabei in Nuancen. Eine Legaldefinition des Betriebsvermögens enthält einzig § 57 BewG. Diese gilt jedoch nur für den Bereich der Vermögen- und Verkehrsteuern. Nach § 57 BewG gehören zum Betriebsvermögen „alle Teile einer wirtschaftlichen Einheit, die dem Betrieb eines Gewerbes als Hauptzweck dient, soweit die Wirtschaftsgüter dem Betriebsinhaber gehören (gewerblicher Betrieb)“. Dem Betrieb eines Gewerbes ist nach § 58 BewG die Ausübung eines freien Berufs gleichgestellt. Nicht zum Betriebsvermögen iSv § 57 BewG zählt jedoch das land- und forstwirtschaftliche Vermögen.

Im Bereich der Ertragsteuern (EStG, KStG, UmgrStG) kommt dem Begriff des Betriebsvermögens wesentliche Bedeutung im Hinblick auf die Einkünfteermittlung zu. Das Einkommensteuerrecht kennt sieben Einkunftsarten. Bei den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, aus selbständiger Arbeit sowie aus Gewerbebetrieb ermitteln sich die Einkünfte als der Gewinn. Der Gewinn ist in § 4 Abs 1 EStG definiert als der durch doppelte Buchführung ermit...

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