Handbuch Bilanzsteuerrecht
1. Aufl. 2005
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S. 129Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben
Gerd Konezny
S. 131I. Einleitung
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Der Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer unterliegt das Einkommen, das sich aus der Summe der Einkünfte ergibt, wobei das Gesetz bei den betrieblichen Einkünften an den Gewinn des Steuersubjektes anknüpft. Der Gewinn ergibt sich aus dem Saldo zwischen den Betriebseinahmen einerseits und den Betriebsausgaben andererseits. Die Begriffe „Betriebseinnahmen“ und „Betriebsausgaben“ stehen im Gesetz in einem Zusammenhang mit der Gewinnermittlung gem § 4 Abs 3 EStG, haben aber für den Betriebsvermögensvergleich die gleiche Bedeutung. Trotz der unterschiedlichen Gewinnermittlungsmethode weisen nämlich Betriebsvermögen und Betriebsausgabe einen konzeptionell deckungsgleichen Inhalt auf und führen daher zu einem gleich hohen Totalergebnis. Die Auseinandersetzung mit der Auslegung dieser Begriff hat daher für beide Gewinnermittlungsmethoden Relevanz.
Gegenstand des folgenden Beitrages ist die Darstellung der Begriffe „Betriebsausgaben“ und „Betriebseinnahmen“. Für die Ermittlung des Gewinnes und/oder des Überschusses der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben ist neben der hier behandelten Frage, wann Betriebseinnahmen und Betriebsausg...