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Handbuch Bilanzsteuerrecht

1. Aufl. 2005

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Handbuch Bilanzsteuerrecht (1. Auflage)

S. 107Bilanzberichtigungen und Bilanzänderungen

Reinhold Beiser

S. 109I. Die gesetzliche Grundlage

106

Bilanzberichtigungen und Bilanzänderungen finden ihre gesetzliche Grundlage in § 4 Abs 2 EStG:

„(2) Der Steuerpflichtige muß die Vermögensübersicht (Jahresabschluß, Bilanz) nach den allgemeinen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung erstellen. Ist die Vermögensübersicht nicht nach diesen Grundsätzen erstellt oder verstößt sie gegen zwingende Vorschriften dieses Bundesgesetzes, so muß er sie auch nach dem Einreichen beim Finanzamt berichtigen. Andere nachträgliche Änderungen der Bilanz sind nur zulässig, wenn sie wirtschaftlich begründet sind und das Finanzamt zustimmt. Das Finanzamt muß zustimmen, wenn die Bilanzänderung wirtschaftlich begründet ist.“

Eine Bilanzberichtigung besteht in einer Korrektur einer fehlerhaften/falschen Bilanz.

Bei einer Bilanzänderung wird dagegen nicht ein Bilanzierungsfehler korrigiert, sondern ein (nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung = kurz: GoB) zulässiger Bilanzansatz durch einen anderen (nach den GoB ebenso) zulässigen Bilanzansatz ersetzt. Eine Bilanzberichtigung besteht also in einer Fehlerkorrektur iS des Fehlerkalküls der Rechtsordnung. Einer Bilanzänderung liegt da...

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