Handbuch Bilanzsteuerrecht
1. Aufl. 2005
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S. 81Maßgeblichkeitsprinzip
Markus Achatz
S. 83I. Rechtsgrundlagen und Praxis
83
Das Maßgeblichkeitsprinzip ist in § 5 Abs 1 EStG verankert: Für die Gewinnermittlung jener Steuerpflichtigen, deren Firma im Firmenbuch eingetragen ist und die Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 23) beziehen, sind die handelsrechtlichen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung maßgebend, außer zwingende Vorschriften dieses Bundesgesetzes (somit des EStG) treffen abweichende Regelungen.
Die Praxis wendet den Grundsatz ausgehend von der erstellten Handelsbilanz an: Diese hat naturgemäß den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung zu entsprechen. Demgemäß wird die Handelsbilanz als Grundlage für die steuerliche Gewinnermittlung herangezogen. Vielfach wird hiebei die Handelsbilanz so aufgestellt, dass sie so weit als möglich den steuerlichen Vorschriften entspricht, indem handelsrechtliche Wahlrechte bereits im Hinblick auf die steuerliche Gewinnermittlung ausgeübt werden. Abweichende zwingende steuerliche Vorschriften werden in der Praxis in der so genannten Mehr-Weniger-Rechnung berücksichtigt: Der handelsrechtlich ermittelte Gewinn wird in der Mehr-Weniger-Rechnung durch Hinzurechnungen und Abrechnungen korrigiert, die sich aus abweichenden st...