Handbuch Bilanzsteuerrecht
1. Aufl. 2005
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S. 57Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
Hellwig Torggler
S. 59I. Rechtliche Grundlagen der GoB
1. Bedeutung und Entwicklung der GoB
1.1. GoB als Zentralbegriff des Handels- und des Bilanzsteuerrechts
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§ 189 HGB verpflichtet den Kaufmann zur Führung der Handelsbücher nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB). Gemäß § 193 Abs 1 HGB hat er zu Beginn seines Handelsgewerbes eine Eröffnungsbilanz nach den GoB aufzustellen und gemäß den §§ 195 und 250 muss der Jahresabschluss bzw der Konzernabschluss den GoB entsprechen. § 201 HGB über die allgemeinen Grundsätze der Bewertung normiert, dass die Bewertung den GoB zu entsprechen hat. Weitere ausdrückliche Hinweise auf die GoB enthält das HGB in § 192 Abs 2, Abs 3 und Abs 4 (Inventurverfahren), § 198 Abs 8 Z 2 (Rückstellungen für bestimmte Aufwendungen), § 200 (Inhalt der Gewinn- und Verlustrechnung), § 209 Abs 2 (Bewertungsvereinfachungsverfahren) und § 269 Abs 2 (Konzernabschlussprüfung).
Gemäß § 5 Abs 1 EStG 1988 sind für die Gewinnermittlung protokollierter Gewerbetreibender, die Einkünfte aus Gewerbebetrieb beziehen, die handelsrechtlichen GoB maßgebend, soweit nicht zwingende Vorschriften des EStG Abweichendes vorsehen. Bei der Gewinnermittlung nicht protoko...