Grundlagen Buchhaltung und Bilanzmanagement
4. Aufl. 2016
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S. 1775. Zweites Geschäftsjahr – Ausgewählte Geschäftsfälle
5.1. Auflösung Rechnungsabgrenzungsposten
5.1.1. Aktive Rechnungsabgrenzung
Auflösung der im Geschäftsjahr 0001 gebuchten ARA am (siehe Fall 3-27).
Das Konto (2) Aktive Rechnungsabgrenzung ist am Beginn des Folgejahres zu stürzen, d.h. der das Folgejahr betreffende Aufwand ist auf dem entsprechenden Aufwandskonto auszuweisen. Der Saldo auf dem Konto (2) Aktive Rechnungsabgrenzung ist somit gleich null und der Aufwand im richtigen Geschäftsjahr ausgewiesen.
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Soll | Haben | ||||
U 1 | (7) | Mietaufwand | 250,00 | ||
(2) | ARA | 250,00 | |||
U 2 | (8) | Zinsaufwand | 40,00 | ||
(2) | ARA | 40,00 |
5.1.2. Passive Rechnungsabgrenzung
Auflösung der im Geschäftsjahr 0001 gebuchten PRA am (siehe Fall 3-28).
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Soll | Haben | ||||
U 3 | (3) | PRA | 44,00 | ||
(8) | Zinsertrag | 0,50 | 44,00 |
S. 178Durch diese Buchung wird der Saldo auf dem Konto Passive Rechnungsabgrenzung wieder gleich null und der Ertrag in der richtigen Periode ausgewiesen.
5.1.3. Sonstige Verbindlichkeiten
Am