Grundfragen des Verwaltungs- und Finanzstrafverfahrens
1. Aufl. 2022
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Christoph Krönke
S. 981. Einführung: Autonomes Strafen?
Ein Beitrag mit dem Titel „Unionsrechtliche Vorgaben für das Verwaltungs- und das Finanzstrafverfahren“ provoziert im ersten Zugriff die Frage, was das Unionsrecht überhaupt mit dem Verwaltungs- und dem Finanzstrafverfahren zu tun hat – jedenfalls beim Verfasser dieser Zeilen, der seine Dissertation seinerzeit zum Thema „Die Verfahrensautonomie der Mitgliedstaaten der Europäischen Union“ verfasst hatte. In der Tat: Die Europäische Union verfügt über keine gesonderte Kompetenz zur Regelung des von den mitgliedstaatlichen Behörden anwendbaren Verfahrensrechts, einschließlich der Verwaltungs- und Finanzstrafverfahren. Schon aus kompetenzrechtlicher Sicht gilt daher der Grundsatz des autonomen Strafens, die Mitgliedstaaten verfügen für das Verwaltungs- und das Finanzstrafverfahren über eine compétence par défaut. Das Unionsrecht hält dementsprechend keine eigenen Verwaltungs- und Finanzstrafverfahrensregeln für den mitgliedstaatlichen Vollzug von materiell-unionsrechtlichen Verwaltungs- und Steuervorschriften vor. Es bedient sich vielmehr der autonom gesetzten mitgliedstaatlichen Regeln, um das eigene materielle Recht zu implementieren. ...