Grundfragen des Verwaltungs- und Finanzstrafverfahrens
1. Aufl. 2022
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S. 2Ich kenne sie, diese kaiserliche Verordnung von 1854, das „Prügelpatent“, ich kenne sie persönlich aus meiner Studentenzeit, an ihr ist mir ja damals unser altes Oesterreich erst ganz klar geworden, von dem sie wirklich das beste Kompendium war. Ihr Inhalt ist ungefähr, in Kürze, daß, wer absolut nicht verurteilt werden kann, weil gar kein Paragraph auf ihn paßt, daß der um dieser Frechheit willen nach der kaiserlichen Verordnung von 1854 verurteilt werden soll.
Hermann Bahr
1. Einleitung
Das VStG ist bald 100 Jahre alt und verdiente es, eine eigene Geschichte geschrieben zu bekommen. Allein, seine Epoche ist noch nicht zu Ende, und so fällt Historisierung schwer. Nehmen wir daher die Einführung des VStG im Jahre 1925 nicht als den Anfangs-, sondern den Endpunkt einer Entwicklung und richten wir den Blick darauf, wie es früher war. Diese Entwicklung verläuft parallel zur österreichischen Geschichte: Sie sieht den Wandel vom Polizei- zum Rechtsstaat, den graduellen Ausbau der Demokratie und die zunehmende Verrechtlichung aller Lebensbereiche. Das Verwaltungsstrafverfahren allerdings, so wird sich zeigen, hat sich seit dem Jahr 1803, mit dem unsere Geschichte beginnen soll, nicht viel v...