Grundzüge des europäischen Arbeits- und Sozialrechts
5. Aufl. 2021
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S. 157XI. Soziale Sicherheit
Alle europäischen Länder verfügen über komplexe Systeme der sozialen Sicherheit, die ihre Bürger vor einer Reihe sozialer Risiken schützen. Im Durchschnitt reduzieren diese Systeme das Armutsrisiko eines Einzelnen um mehr als ein Drittel, obwohl die Wirksamkeit zwischen den MS sehr unterschiedlich ist. Das EU-Recht hat das Grundrecht auf Zugang zu sozialer Sicherheit, Sozialhilfe und Gesundheitsversorgung in Art 34 und 35 GRC verankert, und der soziale Schutz ist einer der drei Schlüsselbereiche der ESSR. Die Zuständigkeit der EU, in diesem Bereich gemeinsame Standards zu erlassen (Art 153 Abs 1 AEUV, der eine einstimmige Entscheidung des Rates erfordert), wurde bisher jedoch nicht genutzt. Die Gründe hierfür hängen klar mit den beachtlichen budgetären Auswirkungen solcher Maßnahmen zusammen. Die Kommission hat sich bisher darauf beschränkt, Empfehlungen und Leitlinien zu veröffentlichen.
Im Kontrast dazu können Bestimmungen über die Koordinierung der sozialen Sicherheit im EURecht bis zu den Anfängen seiner Existenz zurückverfolgt werden. Diese Koordinierung ist als notwendige Voraussetzung für die Freizügigkeit von Personen über die EUBinnengrenzen hinweg u...