Grundzüge des europäischen Arbeits- und Sozialrechts
5. Aufl. 2021
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S. 41V. Drittstaatsangehörige am Arbeitsmarkt der EU
Um das Bild der Regulierung der Arbeitsmigration zu vervollständigen, wird in diesem Kapitel ein Überblick über die Regeln gegeben, nach denen Drittstaatsangehörige (DSA) in der EU eine Beschäftigung aufnehmen können. Als Vorbemerkung sei darauf hingewiesen, dass der größte Teil dieses Kapitels nicht für Irland und Dänemark gilt, die sich an der SchengenZusammenarbeit nur in begrenztem Umfang beteiligen.
Gesetzgeberische Maßnahmen in diesem Bereich gehen zurück auf das 1999 ins Leben gerufene Tampere-Programm, in dem der Europäische Rat zur Einführung von klar definierten Rechten für sich rechtmäßig in der EU aufhaltende DSA aufrief, die im Prinzip vergleichbar mit den Rechten der EUBürger sein sollten. Die aktuellen Regeln für das Aufenthaltsrecht Drittstaatsangehöriger ähneln in der Tat jenen, die für EUBürger durch die UnionsbürgerRL vorgesehen sind: Für einen Aufenthalt von weniger als drei Monaten kann man ein „Schengen-Visum“ auf relativ unkomplizierte Weise erhalten. Für diesen Zeitraum kann sich der Inhaber des Visums in der EU frei bewegen, kommt aber nicht in den Genuss von besonderen Rechten auf Gleichbehandlung. Umgekehr...