Grundzüge des europäischen Arbeits- und Sozialrechts
5. Aufl. 2021
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S. 15IV. EU-Grundfreiheiten
A. AN-Freizügigkeit
Wie oben angedeutet, stellte die AN-Freizügigkeit bereits bei der Gründung der Vorläuferorganisationen der EU in den 1950er Jahren eine der Säulen des europäischen Binnenmarktes dar. Neben der Dienstleistungs und Niederlassungsfreiheit und den (jüngeren) Freizügigkeitsbestimmungen für alle EUBürger (s Abschnitt IV.B.) ist die ANFreizügigkeit die wichtigste Grundlage für den freien Personenverkehr auf dem Territorium der EU. Derzeit sind die einschlägigen Bestimmungen in Art 45 ff AEUV und der Freizügigkeits-VO 492/2011 (FV) enthalten. Bezüglich jener Aspekte der Freizügigkeit, welche nicht auf AN beschränkt sind, müssen zusätzlich die Bestimmungen der Unionsbürger-RL 2004/38/EG (UBR) beachtet werden.
1. Definition des Wander-AN
All die genannten Bestimmungen privilegieren Arbeitnehmer, die nicht in ihrer intraeuropäischen Mobilität durch nationale Gesetzgebung oder Praxis behindert werden dürfen. Der Begriff des AN in diesem Zusammenhang hat bis heute keine Konkretisierung im Vertragstext selbst erfahren, sondern wurde durch eine stattliche Anzahl von Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs definiert. Seit seinem Urteil in der Rs Hoeks...