Grundzüge des europäischen Arbeits- und Sozialrechts
4. Aufl. 2014
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
S. 154
Soziale Sicherheit und sozialer Schutz als grundlegende Bestandteile der nationalen Rechtsordnungen der MS könnten nicht völlig außerhalb des Anwendungsbereichs des EURechts bleiben. Das Grundrecht jedes Einzelnen auf Zugang zu sozialer Sicherheit, Sozialhilfe und Gesundheitswesen ist in Art 34 und 35 GRC verankert. Die prinzipielle Zuständigkeit der EU, gemeinsame Standards in diesem Bereich erlassen, ist in das Sozialkapitel des AEUV (Art 153 Abs 1 lit c) aufgenommen worden. In der Realität aber ist diese Kompetenz (die einen einstimmigen Beschluss des Rates erfordert) nicht verwendet worden, um auch nur eine rudimentäre Harmonisierung des bestehenden Sozialversicherungsrechts zu erreichen. Die Gründe hierfür sind im politischen Bereich zu finden, denn das Sozialsystem eines MS bildet zweifellos einen wesentlichen Aspekt seiner grundlegenden soziopolitischen Orientierung – und ebenso des öffentlichen Budgets. Dennoch sind erste Anzeichen für eine Bereitschaft der MS, bestimmte Aspekte des Sozialversicherungsrechts zu harmonisieren, iZm der Diskussion über eine „EU-Wirtschaftsregierung“ im Rahmen der aktuellen Wirtschaftskrise zu erkennen.
Erste vorsichtige Schritte in Richtung ge...