Grundzüge des europäischen Arbeits- und Sozialrechts
4. Aufl. 2014
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S. 139
Kollektive Arbeitsbeziehungen haben traditionell eine entscheidende Rolle bei der Entwicklung des Arbeits und Sozialrechts in Europa gespielt, vor allem in den „alten“ MS der EU, wo das kollektive Arbeitsrecht einen grundlegenden Bestandteil der jeweiligen nationalen Rechtsordnungen ausmacht. Dies ist in hohem Maße im geltenden EU-Recht reflektiert. In besonders deutlicher Weise enthält die GRC nicht nur die klassischen Standards aus internationalen Menschenrechtsdokumenten und ILOKonventionen (Koalitionsfreiheit – Art 12 GRC – und das Recht auf Kollektivverhandlungen und Kollektivmaßnahmen – Art 28 GRC), sondern auch ein besonderes Recht auf Information und Konsultation (Art 27 GRC), was den aktuellen Schwerpunkt des EUSekundärrechts auf diesem Gebiet widerspiegelt, wie es im Folgenden dargestellt wird.
Die Rolle, die kollektiven Rechten und kollektiver Interessenvertretung nach diesen Grundrechtsnormen und einer Reihe von deklaratorischen Bestimmungen der Gründungsverträge (vgl insb § 151 ff AEUV) zukommt, findet jedoch keinen Ausdruck in einem soliden Bestand von EU-Kompetenzen zu ihrer Harmonisierung. Wie in Abschnitt I.C. erwähnt, schließt Art 153 Abs 5 AEUV die Regelung des...