Grundzüge des europäischen Arbeits- und Sozialrechts
4. Aufl. 2014
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S. 81
Das Gleichbehandlungsrecht der EU, wie es im vorhergehenden Kapitel beschrieben wurde, hat einen deutlich arbeitsmarktzentrierten Fokus und zielt darauf ab, den Zugang von marginalisierten und benachteiligten Gruppen (Frauen, älteren und jungen Menschen, Behinderten etc) zu verbessern. Dabei werden Ansprüche, die AN in einer stärkeren Position für sich erreicht haben, auf strukturell „schwächere“ Gruppen von AN erweitert. Der logische nächste Schritt in diese Richtung war, einen ähnlichen Ansatz auf solche AN anzuwenden, die sich aufgrund von Besonderheiten ihres Arbeitsvertrags in einer benachteiligten Position befinden. Diese Gruppen werden als atypische Beschäftigte bezeichnet.
Die Formen der Beschäftigung, die allgemein als atypisch gelten, umfassen insb Teilzeitarbeit, befristete Arbeitsverträge, Telearbeit, Leiharbeit und persönlich selbständige Tätigkeit. Sie haben gemeinsam, dass sie im Allgemeinen ein Mittel zur Gewährleistung von Flexibilität und Wettbewerbsfähigkeit für AG darstellen und auch einem Bedürfnis nach Flexibilität vonseiten des AN entsprechen können. Allerdings bergen alle diese Arten der Beschäftigung eine gewisse Tendenz, aus traditionellen Mechanismen zum S...