Grundzüge des europäischen Arbeits- und Sozialrechts
4. Aufl. 2014
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
S. 47
Wie oben bereits erwähnt, ist das EUGleichbehandlungsrecht wahrscheinlich der Bereich, der die weitestreichenden Anpassungen des Rechts der MS erfordert hat – und weiterhin erfordert. Der Mechanismus der umfassenden Gleichbehandlung als einfaches, aber wirksames Mittel zur Erweiterung der Vorteile, die einer bestimmten privilegierten Gruppe gewährt werden, auf eine breitere Gruppe von Personen ist im heutigen EURecht allgegenwärtig.
Art 21 der GRC legt das Grundrecht auf Gleichbehandlung und das entsprechende Verbot der Diskriminierung aus einer Reihe von Gründen nieder. Die – nicht abschließende – Aufzählung in diesem Artikel nennt Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, der Rasse, der Hautfarbe, der ethnischen oder sozialen Herkunft, genetischer Merkmale, der Sprache, der Religion oder Weltanschauung, der politischen oder sonstigen Anschauung, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, des Vermögens, der Geburt, einer Behinderung, des Alters und der sexuellen Ausrichtung. Dabei ähnelt die Auflistung internationalen Menschenrechtsstandards, wie Art 28 des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte der UNO. Im Gegensatz dazu schreibt die EMRK als traditione...